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Einführung des Dieselfloaters auf KV Transporte

News für unsere Kunden

 

Die letzten Tage haben uns vor außergewöhnlichen Situationen gestellt, die wir nur gemeinsam meistern können.


Die tragischen Ereignisse in Europa machen uns alle sehr betroffen. Wie bereits mitgeteilt, spüren wir als Transportdienstleistungsunternehmen die Konsequenzen des Krieges derzeit vor allem durch die exorbitant gestiegenen Energiekosten. Ein möglicher Importstopp für Öl aus Russland treibt die Ölpreise weiter in die Höhe, sodass wir aktuell den höchsten Stand seit 2008 haben.


Die Lage am Ölmarkt ist derzeit unsicher und unbeständig.


In den letzten Tagen haben wir uns intensiv über die außergewöhnlichen Dieselpreise ausgetauscht, welche nicht nur die Hinterland-Gestellungen betreffend, sondern unter anderem ebenso die Rangierleistungen in den Seeterminals und im Hinterland. Wie informiert, hat uns dieses leider dazu gezwungen, entsprechende temporäre Zuschläge zu avisieren und per 14.03.2022 auf Ihre Transportaufträge anzuwenden.


Diese temporären Zuschläge werden nach einer Erholung der Ölmarktsituation wieder wegefallen.


Nichtsdestotrotz sind wir zum Entschluss gekommen, dass wir unseren Kunden mehr Transparenz bezüglich der Kostengestaltung geben möchten und vor allem einen fairen Ausgleich für zukünftige Dieselschwankungen schaffen.


Daher haben wir uns dazu entschlossen, unseren Dieselfloater zum 01.04.2022 zur Anwendung zu bringen.


Die Intermodalen Frachtraten KV werden dann einen Frachtaufschlag bzw. Frachtabschlag abhängig der jeweiligen Dieselpreisentwicklung beinhalten, welche Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben wird.


Die Basis der Berechnung des separaten Dieselzuschlags ist die Vorgabe des Bundesverbands für Güterkraftverkehr und Logistik (BGL) e.V. (www.bgl-ev.de)

 

Gerne stellen wir Ihnen auf Anfrage die Kalkulationsdetails sowie eine Übersicht möglicher Extrakosten zur Verfügung.


Entsprechend wird Ihnen für KV-Transporte ab dem 01.04.2022 ein Dieselfloater in Höhe von 7% in Rechnung gestellt, welcher ausschließlich auf den Truckkostenanteil Ihrer KV-Frachtrate basiert.


Etweilige CO2 Zuschläge sowie die jeweiligen Mautkosten sind hiervon nicht betroffen, d.h. diese sind vom Ab- oder Aufschlag des Dieselfloaters ausgenommen.


Bei der Abrechnung wird die Dieselfloater-Position separat ausgewiesen und pro Container abgerechnet.


Wir sind uns sicher, damit die Unbeständigkeit und kurzfristigen Schwankungen der Dieselpreise besser abfedern zu können und Ihnen transparent die Kostenentwicklung weiter zu belasten.


Kurzfristige Anpassungen können so effektiv und marktkonform weitergegeben werden.


Unsere Dieselfloatertabelle mit Kalkulationsdetails können Sie auf unserer Internetseite ab KW 13 einsehen.

Zurück24.03.2022
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